1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Durchführung von Plakatanschlag an Anschlagstellen.
2. Art der Anschlagstellen
- Allgemeine Anschlagstellen sind Säulen oder Tafeln, die dem Anschlag jeweils mehrerer Werbungstreibender dienen und in der Regel aufgrund eines Pachtvertrages mit der zuständigen Gemeinde auf öffentlichem Grund und Boden errichtet sind.
- Ganzstellen sind Werbeflächen (vorzugsweise Säulen), die dem Anschlag jeweils nur eines Werbungstreibenden dienen, in der Regel auf öffentlichem Grund und Boden errichtet sowie vom örtlichen Pächter des Allgemeinen Plakatanschlags verwaltet werden.
- Großflächen sind Tafeln, die jeweils nur einem Werbungstreibenden dienen, in der Regel auf privatem Grund und Boden errichtet und für den Anschlag von 18/1 Bogen (356 × 252 cm) vorgesehen sind.
- Spezialstellen sind Säulen, Tafeln oder Flächen, die weder Allgemeine Anschlagstellen, Ganzstellen noch Großflächen sind und sich durch Format, Dauer, Standort oder sonstige Besonderheiten unterscheiden.
3. Großflächenstandorte
Großflächen, die gleichzeitig sichtbar sind und voneinander weniger als 7,20 m (gerade) oder 3,60 m (andere Anordnung / Unterbrechung) entfernt sind, gelten als ein Standort.
4. Plakatformate
- Die Plakatformate entsprechen den vom Deutschen Normenausschuss festgelegten Normen (DIN 683). Maße werden Breite × Höhe angegeben.
- Das Grundmaß ist DIN A1 (59 × 84 cm). Größere Formate ergeben sich als Vielfaches, kleinere nur, wenn in der Preisliste ausgewiesen.
5. Auftragsannahme
- Aufträge sind innerhalb des Kalenderjahres abzurufen. Abrufe über das vereinbarte Volumen hinaus sind möglich.
- Das Anschlagunternehmen erklärt sich unverzüglich über Annahme oder Ablehnung.
- Ohne Festauftrag gilt ein Rücktrittsrecht bis 60 Tage vor Anschlagbeginn.
- City-Light-Säulen in München laufen während der Oktoberfestwochen ausschließlich als Festaufträge und sind nicht stornierbar.
- Bei Allgemeinstellen-Aufträgen unter 10 Tagen Laufzeit wird der erste Anschlagtag doppelt berechnet.
- Das Unternehmen kann Aufträge nach einheitlich sachlichen Grundsätzen ablehnen, wenn unzumutbar oder gesetzeswidrig.
6. Konkurrenzausschluss
- Aufträge von Agenturen/Mittlern nur für namentlich benannte Werbungstreibende inkl. Produktgruppe.
- Ein vollständiger Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert; konkurrierende Produkte werden jedoch nach Möglichkeit nicht direkt nebeneinander angeschlagen.
7. Platzvorschriften
Platzvorschriften werden für Allgemeine Anschlagstellen nicht angenommen. Nach Möglichkeit erfolgt wechselweise gleich günstiger Anschlag.
8. Sonderleistungen
Sonderleistungen sind individuell zu vereinbaren und werden gesondert berechnet.
9. Laufzeit
Veränderungen oder Unterbrechungen gelten als neuer Auftrag; eine Verlängerung ist keine Veränderung.
10. Zahlung
- Zahlung innerhalb 1 Woche nach Anschlagbeginn, zwischen Agentur/Mittler/Unternehmen 30 Tage.
- Bei Verzug oder Stundung: Zinsen und Einziehungskosten.
- Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit: Vorauszahlung und Ausgleich offener Posten als Bedingung.
- Nichtdurchführung wegen verspäteter Lieferung oder Zahlungsversäumnis entbindet nicht von der Zahlungspflicht; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
11. Materialanlieferung und -beschaffenheit
- Der Auftraggeber liefert notwendige Plakate + Ersatzmenge kostenfrei und rechtzeitig an die Versandanschrift.
- Das Unternehmen haftet nicht für Papier- oder Druckmängel; Papier muss maschinell falzbar sein. Sonderaufwand wird gesondert berechnet.
- Nicht verbrauchte Plakate werden nur auf ausdrückliche Anforderung binnen 2 Wochen zurückgesandt, sonst gehen sie ins Eigentum des Unternehmens über.
12. Gewährleistung
- Das Unternehmen gewährleistet ordnungsgemäße Durchführung, Pflege und Instandhaltung.
- Plakatierungen können einen Tag vor/nach dem Termin beginnen bzw. enden.
- Auf Wunsch Bestätigung mit Ort, Größe, Zeit und Zahl der Anschlagstellen.
- Hinterleuchtung bei City-Light-Formaten erfolgt mind. bis 24:00 Uhr; 90% Abdeckung genügt.
13. Ersatzansprüche
- Ansprüche sollen während der Laufzeit geltend gemacht werden; später nur mit Nachweis.
- Nichtausführung oder Unterbrechung aus behördlichen oder sonstigen Gründen vorbehalten.
- Keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, außer bei zugesicherten Eigenschaften.
- Bei grober Fahrlässigkeit: Haftung begrenzt auf vorhersehbaren Schaden bis Höhe des Entgelts.
- Keine Haftung für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt (Witterung etc.).
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anschlagunternehmens. Dies gilt auch für Mahnverfahren sowie wenn Wohnsitz/Aufenthalt des Auftraggebers unbekannt ist.